KI in der Medizin

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KI in der Medizin zwischen Technik, Ethik und ärztlicher Verantwortung

Warum sich ein Blick in die BÄK-Publikation „Von ärztlicher Kunst mit Künstlicher Intelligenz“ lohnt

Autorin: Dr. Eveline Prochaska, Technische Universität Dresden, 30.01.2026

Künstliche Intelligenz (KI / AI) ist längst Teil der medizinischen Praxis – oft unsichtbar im Hintergrund, manchmal kontrovers diskutiert. Die Frage ist längst nicht mehr, ob KI in der Medizin eingesetzt wird, sondern wie verantwortungsvoll, wie transparent und mit welchen Grenzen.

Mit der Publikation „Von ärztlicher Kunst mit Künstlicher Intelligenz“ (Mai 2025) legt die Bundesärztekammer (BÄK) erstmals eine umfassende, ärztlich geprägte Positionsbestimmung vor, die Technik, klinische Praxis, Ethik und Regulierung systematisch zusammenführt [1]. Für alle, die sich mit KI in der Medizin befassen, ob in Forschung, Klinik, Lehre oder Industrie, bietet dieses Werk mehrere besonders relevante Perspektiven.

1. KI als Unterstützung – nicht als Ersatz ärztlicher Entscheidung

Ein zentrales Motiv der Publikation ist die klare Abgrenzung:
KI soll ärztliches Handeln unterstützen, nicht ersetzen. Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie bleiben explizit ärztliche Verantwortung, auch wenn KI-Systeme zunehmend leistungsfähig werden [1].

Besonders relevant ist diese Position vor dem Hintergrund moderner Clinical Decision Support Systems (CDSS) und Large Language Models (LLMs), die in der Lage sind, komplexe klinische Informationen zu aggregieren, zu strukturieren und Vorschläge zu generieren. Die BÄK betont, dass diese Systeme Assistenzsysteme bleiben müssen inklusive der Pflicht zur Plausibilitätsprüfung durch Ärztinnen und Ärzte [1].

2. Daten als Voraussetzung: Ohne Digitalisierung keine KI

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Rolle medizinischer Daten. Die Publikation macht deutlich: KI in der Medizin ist ohne standardisierte, interoperable und qualitativ hochwertige Daten nicht möglich [1].

Explizit benannt werden:

  • klinische Routinedaten aus Krankenhäusern,
  • Registerdaten,
  • Abrechnungs- und Kassendaten,
  • sowie Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA).

Die BÄK verweist hier auf bestehende nationale Infrastrukturen wie die Medizininformatik-Initiative (MII), das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), die Nationale Forschungsdateninfrastruktur für personenbezogene Gesundheitsdaten NFDI4Health und föderierte Rechenansätze, die KI-Anwendungen überhaupt erst ermöglichen [1].

3. KI in der Praxis: Wo sie heute schon wirkt

Besonders greifbar ist die Publikation dort, wo sie konkrete Einsatzfelder beschreibt, u. a.:

  • Bildgebung (Radiologie, Pathologie, Dermatologie),
  • Intensiv- und Notfallmedizin (Monitoring, Prognosen),
  • sektorenübergreifende Versorgung,
  • ambulante Versorgung und Telemedizin,
  • Dokumentation und klinische Workflows,
  • medizinische Forschung (z. B. Proteinstrukturvorhersage).

Dabei wird deutlich: Viele KI-Anwendungen sind bereits im Einsatz, oft ohne dass sie als solche wahrgenommen werden [1].

4. Ethik, Verantwortung und Vertrauen als zentrale Themen

Ein Alleinstellungsmerkmal der Publikation ist die tiefe ethische und rechtliche Einordnung. Die Zentrale Ethikkommission der BÄK betont u. a.:

  • Die Verantwortung bleibt beim Menschen,
  • Systemvertrauen ist eine Aufgabe auf Meso- und Makro-Ebene,
  • KI darf ärztliche Empathie und Beziehung nicht verdrängen,
  • Transparenz, Validierung und Qualitätssicherung sind Pflicht [1].

Diese Perspektive ergänzt internationale Diskussionen zu Trustworthy AI und regulatorischen Anforderungen wie der EU-KI-Verordnung (AI Act) [2].

Publikation zum Download

Fazit

Wer sich ernsthaft mit KI in der Medizin beschäftigt – sei es strategisch, wissenschaftlich oder praktisch – findet hier:

  • klare Positionen,
  • realistische Einsatzszenarien,
  • fundierte ethische Leitlinien
  • und eine Brücke zwischen Medizin, Informatik und Regulierung.

Referenzen

  1. Bundesärztekammer. Von ärztlicher Kunst mit Künstlicher Intelligenz. Berlin, 2025. unter https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Von_aerztlicher_Kunst_mit_Kuenstlicher_Intelligenz_27.05.2025.pdf , Zugriff am 20.01.26
  2. European Union. Regulation (EU) 2024/1689 – Artificial Intelligence Act. Official Journal of the EU, 2024. unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj, Zugriff am 30.01.26
Kofinanziert von der Europäischen Union
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes
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